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Überarbeitung
Viele Zeugnisse entsprechen nicht der tatsächlich erbrachten
Leistung (siehe Analyse).
Für Stellenwechsler, die ein vom Arbeitgeber erhaltenes Arbeitszeugnis
(z.B. nach erfolgtem Zeugnistest) nicht widerspruchslos akzeptieren
möchten, lohnt sich eine Überarbeitung. Die überarbeitete
(nicht rechtskräftige) neue Zeugnisfassung kann beim Arbeitgeber
als Formulierungsvorschlag eingereicht werden.
Diese
Vorgehensweise erspart beiden Seiten Zeugnisaussteller und
Zeugnisempfänger ein mühsames und langwieriges Verhandeln
um einzelne Formulierungen, so dass die Chancen auf eine Akzeptanz
der überarbeiteten Zeugnisfassung ausgezeichnet sind.
Anbieter für Zeugnis-Überarbeitungen finden Sie in der Übersicht.
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