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Die TOP 10 der Zeugnismängel
Sie
passieren so schnell – und keiner hat sie bemerkt: Fehler im
Arbeitszeugnis. Trotz massenhaft Literatur zum Thema und fertigen
Textbausteinen scheitern häufig auch Profis am Spagat zwischen Wahrheitsgehalt
und gesetzlicher Wohlwollenspflicht, wie eine Studie von arbeitszeugnis.de
zeigt.
In jedem zweiten Zeugnis fanden die PMS-Zeugnistester gravierende
Mängel. Das Schlimmste daran: Werden diese Mängel nicht rechtzeitig
behoben, können sich Arbeitszeugnisse als ausgesprochen nachtragend
erweisen. Damit Sie sich diesen Ärger bei der nächsten Bewerbung ersparen
können, haben wir die zehn häufigsten Fehler für Sie zusammengestellt
und analysiert.
| 1. |
Angaben
fehlen: Beredtes Schweigen
Wenn wichtige Bewertungen oder ganze Passagen fehlen, kann das
zwei Gründe haben: Entweder hat der Autor des Zeugnisses diese
Angaben schlicht und einfach vergessen oder er hat bewusst darauf
verzichtet. Um sich keinen Ärger mit dem Arbeitsgericht einzuhandeln,
lässt der Vorgesetzte, der das Zeugnis ausstellt, Bewertungen
bei denen der Arbeitnehmer schlecht abschneidet, viel sagend
weg. Unter Personalern heißt diese weit verbreitete Technik
„beredtes Schweigen“.
Wenn also beispielsweise ein Designer in seinem Arbeitszeugnis
für seine „äußerst sorgfältige Arbeitsweise“ gelobt
wird, eine Bewertung zur Kreativität aber ausbleibt, muss er
sich nicht wundern, wenn ihn potenzielle Arbeitgeber aufgrund
des Arbeitszeugnisses für einen peniblen Pedanten halten, der
womöglich auch noch sehr ungeschickt und langsam arbeitet. |
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| 2. |
Lob
unglaubwürdig: Gefälligkeitszeugnis
Ein vor Lob überschäumendes Einser-Zeugnis ist keinesfalls eine
Garantie für optimale Erfolgschancen bei einer Neubewerbung
– jedenfalls nicht, wenn sich die Lobeselogen allzu auffällig
als Teil eines Gefälligkeitszeugnisses entpuppen. Warum? Hinter
einem Gefälligkeitszeugnis verbirgt sich meist eine unfreiwillige
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gerät das Zeugnis also
trotz kurzer Beschäftigungsdauer sehr umfangreich und reiht
pauschale Superlative ohne wirklich persönliche Würdigung aneinander,
dann handelt es sich augenscheinlich um ein Gefälligkeitszeugnis.
Insbesondere bei Insolvenzen und betriebsbedingten Kündigungen
ist Vorsicht geboten. |
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| 3. |
Zeugnissprache
unprofessionell: Eigenentwurf
Wenn Arbeitgeber den Eigenentwurf eines Arbeitnehmers akzeptieren
und unterzeichnen, wollen sie - wie auch beim Gefälligkeitszeugnis
– eine Kündigung möglichst konfliktfrei und versöhnlich
gestalten. Die Chance, einen Eigenentwurf einzureichen, sollten
Sie unbedingt nutzen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten; die
Fehlermöglichkeiten in Eigenentwürfen sind unbegrenzt! Vor allem
am ausgeglichenen Verhältnis von Wahrheit und Wohlwollen scheitern
viele Zeugnis-Selbst-Schreiber - ohne es zu merken. In der Folge
entstehen unglaubwürdige Wertungen, an denen jeder Personaler
erkennt, dass sich hier jemand selbst lobt.
Sie sollten sich übrigens nicht darauf verlassen, dass Sie Ihr
Personalleiter auf mögliche Fehler aufmerksam macht. Dieser
hat erfahrungsgemäß kein Interesse, Mitarbeitern die Feinheiten
der Zeugnissprache zu erklären. Und auch wenn der selbst entworfene
Zeugnistext komplett übernommen wird, bleibt dem Arbeitgeber
noch Raum für eine Distanzierung: Wenn der Arbeitgeber nicht
über, sondern unter der maschinenschriftlichen Namenswiederholung
unterschreibt.
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| 4. |
missverständliche
Textbausteine: uneinheitliche Bedeutung
Zeugnisfachbücher oder Zeugniserstellungs-Software bieten einen
ganzen Katalog hilfreicher Textbausteine. Auf der sicheren Seite
ist man damit trotzdem nicht, denn die Autoren wenden sehr unterschiedliche
Maßstäbe an. Zum Beispiel empfiehlt der Autor Günter Huber in
seinem weit verbreiteten Fachbuch „Das Arbeitszeugnis
in Recht und Praxis“ (Haufe Verlag) für die Note 3 bei
der Arbeitsbefähigung diesen Baustein anzuwenden: „Seine
folgerichtige Denkweise kennzeichnet seine sichere Urteilsfähigkeit
in vertrauten Zusammenhängen. Er findet brauchbare Lösungen“.
Personal-Entscheider, die das Buch von Huber nicht kennen, würden
diese Formulierung weit schlechter als Note 3 einschätzen. Zum
Vergleich: Die Note 5 klingt bei Huber so: „Im vertrauten
Zusammenhang kann er sich im Wesentlichen auf seine Urteilsfähigkeit
stützen.“ Wer Fehlinterpretationen des eigenen Zeugnisses
ausschließen will, sollte also nicht nur die Einschätzung des
ursprünglichen Autors kennen, sondern auch berücksichtigen,
wie ein Zeugnisleser die Aussagen instinktiv deutet. |
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| 5. |
abweichender
Aufbau: Formfehler
Bei einer Stellenausschreibung hat derjenige Bewerber die besseren
Karten, dessen Zeugnisse auf den ersten Blick dem allgemein
üblichen Aufbau entsprechen. Insbesondere Aufgaben, Gesamtnote
und Erfolge des Bewerbers sollten sofort erkennbar sein.
Wer es nicht weiß: Jedes Arbeitszeugnis besteht aus den Abschnitten
„Einleitung“, „Werdegang“, „Stellenbeschreibung“,
„Leistungs- und Verhaltensteil“ und „Beendigungsformel“.
Die Abschnitte „Werdegang“ und „Stellenbeschreibung“
müssen sachlich und vor allem wertungsfrei gehalten sein.
Im Leistungsteil bewertet der Zeugnisaussteller nacheinander
Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung und Fachwissen. Danach
folgen Angaben zur praktischen Umsetzung, das heißt zur Arbeitsweise
und zum Arbeitserfolg. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung
(z.B. „... erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen
Zufriedenheit“). Erst anschließend folgt die Bewertung
des Verhaltens.
| TIP: Ihre Fragen
zu Zeugnismängeln beantworten wir gerne per
E-Mail oder unter der PMS Zeugnis-Hotline 030/
420 285 24 zum Ortstarif |
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| 6. |
nachträgliche
Änderungen: Widersprüche
Wenn sich Arbeitnehmer nachträglich für eine Aufwertung ihres
Zeugnisses einsetzen, gehen ihnen oft wichtige Passagen durch
die Lappen. Beispiel: Der Arbeitgeber bescheinigt dem ausgeschiedenen
Mitarbeiter wunschgemäß, dass er seine Aufgaben zur „vollsten
Zufriedenheit“ erfüllt hat. Fehlt jedoch im Zeugnis dieses
offenbar ausgezeichneten Mitarbeiters die Dankes- und Bedauernsformel,
so wirkt die Beurteilung der für sich gesehen
sehr guten Leistung unglaubwürdig. Personal-Entscheider erkennen
an diesem Widerspruch sofort, dass dieses Zeugnis sehr wahrscheinlich
Ergebnis einer Nachverhandlung ist.
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| 7. |
versteckte
Kritik: Verschlüsselungen
Verschlüsselungstechniken erlauben es dem Zeugnisaussteller,
negative Urteile zwischen den Zeilen zu äußern, ohne dass sie
für den ungeübten Leser erkennbar sind. Personal-Entscheider
bedienen sich neben dem schon erwähnten „beredten
Schweigen“ insbesondere dieser drei Techniken:
Negationstechnik: Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte
Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. „nicht unerheblich“
= wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung.
Gab das Verhalten eines Beurteilten beispielsweise „keinen
Anlass zu Beanstandungen“, dann war es aber auch
nicht gerade lobenswert.
Passivierungetechnik: Aussagen wie „die Aufgaben, die
ihm übertragen wurden, führte er zielstrebig aus“ verweisen
auf mangelnde Eigeninitiative.
Ausweichtechnik: Unwichtiges und Selbstverständliches wird gegenüber
den wirklich wichtigen Aussagen hervorgehoben, z.B. wenn einem
Werbegrafiker ein besonders sparsamer Umgang mit Betriebsmitteln
bescheinigt wird.
| TIP:
Eine detaillierte Erklärung der Verschlüsselungstechniken
finden Sie hier |
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| 8. |
schlechter
Eindruck: Stil- und Rechtschreibfehler
Rechtschreibfehler, Tippfehler und stilistische Mängel sind
pures Gift für das Zeugnis. Dabei kann sich der Zeugnisempfänger
nicht darauf berufen, dass die Fehler jemand anderes gemacht
hat. Schließlich hätte er diese Mängel bemerken und reklamieren
müssen. Häufigster Fehler: Personalpronomen werden groß geschrieben,
obwohl es sich nicht um eine Anrede handelt („Alle Aufgaben
erledigte Sie...“, „Dabei umfasste Ihr Aufgabengebiet...“).
Auch ein nicht durchgängig eingehaltener Blocksatz entwertet
ein Zeugnis. |
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| 9. |
persönliche
Note fehlt: geringe Wertschätzung
In einem sehr guten Zeugnis sprechen die Erfolge für sich selbst.
Konkrete Beispiele können daher die Glaubwürdigkeit eines Zeugnisses
unterstreichen und ihm eine persönliche Note geben. Fehlen diese
Beispiele, mangelt es entweder an Erfolgen oder an Wertschätzung.
Ein anderer Weg mangelnde Wertschätzung auszudrücken: Das Zeugnis
wird von einer unwichtigen Person unterschrieben. Im Idealfall
unterzeichnen der Geschäftsführer und der direkte Vorgesetzte.
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| 10. |
Mängel
nicht beseitigt: nachlässiger Bewerber
Wer sich in ungekündigter Stellung erfolgreich neu bewirbt,
misst seinem Zeugnis keine entscheidende Bedeutung
zu. Die Quittung kommt erst bei der übernächsten Neubewerbung
– dann können unvorteilhafte Zeugnisaussagen
zu einem echten Problem werden. In aller Regel ist es da aber
zu spät; nach gültiger Rechtssprechung ist dem ehemaligen Arbeitgeber
nach Monaten oder sogar Jahren nicht mehr zuzumuten, sich noch
einmal mit dem Sachverhalt zu befassen. Und so bleibt das
Zeugnis was es ist: eine Karrierebremse mit Langzeitwirkung.
| TIP: Eine Checkliste,
mit der Sie jetzt Ihr eigenes Zeugnis auf Mängel
prüfen können, finden Sie hier |
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